Ende November 2025 hat der IT-Planungsrat mit Beschluss B-2025/43-IT entschieden, dass der Standard XBildung – und damit auch die Standards der Teilvorhaben – für den Anwendungsbereich „digitale Zeugnisausstellung“ im Geltungsbereich deutscher Schulen, Hochschulen und zuständiger Stellen gemäß Handwerksordnung und Berufsbildungsgesetz ab 2029 angewendet werden muss. Eine optionale Anwendung ist bereits jetzt möglich.
Weitere Hintergründe finden Sie im Dokumentationsbereich des Jahresabschlusses 2025.