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Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife

Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Abendgymnasium. Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird ausgestellt, wenn nach § 3 der Verordnung der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen ist.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg