Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife
41840
Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife
Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Abendgymnasium. Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird ausgestellt, wenn nach § 3 der Verordnung der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen ist.
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg