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Zeugnis der Oberschule zur Schulentlassung

Zeugnis der Oberschule zur Schulentlassung nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Sächsischen Schulgesetzes und § 64 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen

Sächsisches Landesamt für Schule und Bildung