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Abgangszeugnis der Oberschule Hauptschulbildungsgang/Realschulbildungsgang

Abgangszeugnis nach Besuch der Oberschule - Hauptschulbildungsgang/Realschulbildungsgang nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Sächsischen Schulgesetzes

Sächsisches Landesamt für Schule und Bildung