Abgangszeugnis der Oberschule besonderer Bildungsweg Realschulbildungsgang
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Abgangszeugnis der Oberschule besonderer Bildungsweg Realschulbildungsgang
Abgangszeugnis nach Besuch der Oberschule nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht gemäß § 28 Absatz 1 Nummer 1 des Sächsischen Schulgesetzes für den besonderen Bildungsweg gemäß Teil 2 Abschnitt 9 der Schulordnung Ober- und Abendschulen