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Zeugnis über den Erwerb des mittleren Schulabschlusses

Zeugnis über den Erwerb des mittleren Schulabschlusses. "hat nach der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO) vom 21. Juni 2019 (NBl. MBWK. Schl.-H. S. 161),
in der jeweils gültigen Fassung, nach Teilnahme an einer Prüfung den Mittleren Schulabschluss erworben."

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein