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Zeugnis über den Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses

Zeugnis über den Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses. hat gem. § 43 Abs. 2 SchulG (GVOBl. Schl.- H. 2007 S. 39, ber. S. 276) in der jeweils gültigen Fassung mit der Versetzung in die zehnte Jahrgangsstufe des Schuljahres den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben. Die Noten wurden gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Zeugnisverordnung vom 18. Juni 2018 (NBl. MBWK. Schl.- H. S. 200) auf der Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses erteilt.

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein