Zeugnis<br /> über die Prüfung<br /> für<br /> Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter. Die staatliche Prüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern – RettSan-APrVO
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein