Am Montag, dem 18.03. fand unser Workshop zu SDG Verfahren #4 (Hochschulzugang) und #5 (Anerkennung ausländischer Abschlüsse) statt.

Im Vorfeld dieses Workshops haben alle Teilnehmer mit Ihrer Einladungsemail die Freigabe auf ein Miroboard erhalten, welches Informationen und konkrete Aufgabenstellungen enthält. Falls Sie nicht auf das Miroboard zuzugreifen konnten, wollen wir Ihnen hier dennoch die Möglichkeit geben, sich mit dem Thema vertraut zu machen. Im Folgenden können Sie die konkreten Arbeitsbereiche des Miroboards betrachten. Weiter unten haben wir Ihnen Informationen und Links zu den Themen SDG, Nachweisanforderungen und Nachweisen im Kontext von XBildung zusammen gestellt.

Welche Fragen wurden im Workshop diskutiert?

1) Bitte überprüfen Sie die bestehenden Zuordnungen zwischen den Nachweisen und den Procedures #4 & #5 (Verfahren gemäß SDG-VO Anhang II). Sind aus Ihrer Sicht die angegebenen Nachweise für das jeweilige Verfahren relevant?

2) Sind die Bezeichnungen der Nachweise für Sie schlüssig? Verwenden Sie eventuell alternative Bezeichnungen für bestimmte Nachweise?

3) Bitte geben Sie die gebräuchliche englische Bezeichnung (UK) des Nachweises an.

4) Welche alternativen Nachweise sind Ihnen bekannt? Kann z.B. eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung durch den Nachweis einer beruflichen Qualifikation ersetzt werden?

5) Schauen Sie sich die Zuordnungen der europäischen verfahrensbezogenen (abstrakten) Nachweisanforderungen (Procedural Requirements) zu den Nachweisen an. Sind diese aus Ihrer Sicht korrekt? 

6) Fehlen hier noch mögliche verfahrensbezogenen (abstrakten) Nachweisanforderungen (Procedural Requirements)?

7) Bitte fügen Sie, wenn möglich, Musternachweise bei.

Diese Fragen wurden mithilfe von interaktiven Beteiligungsmöglichkeiten bearbeitet und diskutiert.

Dies war der Aufgabenbereich für Verfahren #4:

 

Dies war der Aufgabenbereich für Verfahren #5:

 

 

Was ist mit Nachweisen im Kontext der Bildung gemeint?

Bildungsnachweise sind offizielle Dokumente oder Bescheinigungen, die den Bildungsweg einer Person dokumentieren oder bestätigen. Sie dienen als Nachweis für den erfolgreichen Abschluss von Bildungsmaßnahmen oder den Erwerb von bestimmten Kenntnissen und Fähigkeiten. Bildungsnachweise können verschiedene Formen annehmen, ja nach Bildungssystem und den Anforderungen eines Landes oder einer Organisation. Beispiele für Bildungsnachweise können in unserer Liste der Musternachweise eingesehen werden. 

 

Nachfolgend können Sie die einzelnen Bereiche aufklappen, um mehr Informationen zum Thema SDG zu erhalten. 

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Was ist SDG?

Die Single Digital Gateway-Verordnung (SDG-VO) ist die EU-Verordnung 2018/1724 „über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012“. Gemäß dieser Verordnung soll auch ein technisches System für den sicheren Datenaustausch zwischen den EU-Behörden eingerichtet werden, das sogenannte Once-Only-Technical System (EU-OOTS).

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Was ist das EU OOTS?

Das geplante Once-Only Technical System (EU-OOTS) soll die technische Grundlage für den grenzüberschreitenden Datenaustausch von Nachweisen für bestimmte Verfahren nach Anhang II der SDG-VO werden. Das Zielbild ist es, das National Once-Only Technical System (NOOTS) mittels einer Intermediären Plattform anzuschließen. Bürgerinnen und Bürger sollen in Zukunft ihre Daten und Nachweise zur Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen nicht immer wieder neu vorlegen müssen, sondern - wenn sie dem zugestimmt haben - nur einmal (Once-Only-Prinzip).

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Was ist die Evidence Survey?

Die Evidence Survey ist ein Bestandteil bei der Umsetzung der SDG-VO. Durch die Evidence Survey wird eine zentrale Erhebung durch die Europäische Kommission durchgeführt. Dabei werden die relevanten Verwaltungsverfahren, Online-Services, Nachweise und Register erfasst, die unter die SDG-VO Anhang II (abgekürzt: SDG2) und die in Art. 14 genannten EU-Richtlinien fallen. Die im Rahmen der deutschen Evidence Survey erfassten SDG-relevanten Nachweise sollen zukünftig über das EU-OOTS innerhalb der Europäischen Union ausgetauscht werden.

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Wann ist ein Nachweis SDG2-relevant?

Ein Nachweis ist gemäß Art. 14 Abs. 2 SDG2-relevant, wenn er von einer hierfür zuständigen Behörde basierend auf einer Rechtsgrundlage ausgestellt, sowie für SDG-Verfahren aus anderen EU-Mitgliedstaaten von deutschen Unternehmen und Bürgern angefordert wird (grenzüberschreitender Bezug). Gemäß SDG-VO ist mit der SDG2-Relevanz eines Nachweises keine Verpflichtung zur Digitalisierung verbunden, sondern ausschließlich die Prüfung einer Anbindung an das EU-OOTS nach Art. 14 SGD-VO.

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Zusammenhang mit XBildung, XHochschule, XSchule und XBerufsbildung

Es gibt mehrere Lebensereignisse in Anhang II der SDG-Verordnung, deren Verfahren mit dem digitalen Zugangstor verbunden werden sollen. Darunter ist auch das Lebensereignis “Studium” mit drei Verfahren:

1. Beantragung einer Studienfinanzierung für ein Hochschulstudium, z. B. Studienhilfen oder -darlehen, bei einer öffentlichen Stelle oder Einrichtung

2. Einreichung eines ersten Antrags auf Zulassung zu einer öffentlichen Hochschuleinrichtung

3. Beantragung der Anerkennung von akademischen Diplomen, Prüfungszeugnissen oder sonstigen Nachweisen über Studien oder Kurse 

Das nationale Standardisierungsvorhaben XBildung befasst sich mit den relevanten Nachweisen und Datendefinierend und deren Austausch auf nationaler und europäischer Ebene in Bildungsthemen.

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Wann sind Nachweisanforderungen?

Verfahrensbezogene (abstrakte) Nachweisanforderungen (engl. Procedural Requirements) sind Anforderungen, die von einer zuständigen Behörde in einem bestimmten Verfahrenskontext gestellt werden und die durch Nachweise befüllt werden müssen, um einen bestimmten Sachverhalt zu belegen. 

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Wieso gibt es die Nachweisanforderungen und wer hat diese formuliert?

Auch wenn die Auflistung der konkreten Nachweise aus nationaler Sicht zunächst ausreichend erscheint, müssen im Rahmen des SDG die verfahrensbezogenen (abstrakte) Nachweisanforderungen erfasst werden, um auf europäischer Ebene eine Übersetzung bzw. Zuordnung zu äquivalenten Nachweisen im EU-Ausland zu ermöglichen . So sind z.B. in einem Dokument eines Mitgliedstaates nicht unbedingt die gleichen Informationen abrufbar. Dies bedeutet, dass z.B. für den Nachweis eines Sekundarschulabschlusses nicht generell das Äquivalent eines Abiturzeugnisses in einem anderen Mitgliedstaat verwendet werden kann. Hier ist eine „Übersetzung“ erforderlich.

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Clickdummy zum EU-OOTS - Anschluss an deutsche Online-Services

Der Clickdummy zeigt, wie die Anbindung eines Registers an das europäische Once-Only Technical System aussehen kann. 

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Airtable zur verfahrensbezogenen (abstrakten) Nachweisanforderungen (Procedural Requirements) der EU-KOM

Die Tabelle (Airtable) ist eine Sammlung der von den Mitgliedstaaten gemeldeten abstrakten Nachweisanforderungen der Europäischen Kommission. 

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Linksammlung für weitere Informationen

Link auf die Liste aller SDG-Anhang II Verfahren auf Deutsch: https://www.xrepository.de/details/urn:xoev-de:evidencesurvey:codeliste:sdgverfahrenanhang2

Link auf SDG-Verordnung, HTML-Format: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018R1724

Link auf den Once-Only Hub der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/display/OOTS/About+OOTS

Link zu einem kurzen Erklärungsvideo der Europäischen Kommission (englisch): https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/display/OOTS/About+OOTS

Link zu Informationen über die SDG-VO vom BMI: https://www.cio.bund.de/Webs/CIO/DE/digitale-loesungen/digitale-verwaltung/single-digital-gateway/single-digital-gateway-node.html

Link zum Fachdatenmodell XEvidence Survey: https://www.xrepository.de/details/urn:xoev-de:kosit:standard:evidencesurvey

Ergebnisveröffentlichung auf der OZG-Informationsplattform: https://informationsplattform.ozg-umsetzung.de/iNG/app/intro

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